Sprunglinks

Leichte Sprache Zurück zur Standardsprache
Arbeit | Solothurn

Kiosk - einzigartig

Kiosk - einzigartig
Foto: Buechehof, Lostorf

Der Buechehof kommt nach Lostorf, übernimmt und betreibt den angestammten Dorfkiosk. Ein inklusives Projekt.

Der Buechehof übernimmt und betreibt den Dorfkiosk mitten in Lostorf. Dies mit Mitarbeitenden, Betreuten des Buechehofs und ausgebildetem Kiosk-Fachpersonal. Nachdem der Kiosk infolge Sanierungsbedürftigkeit geschlossen wurde, packten wir die Chance, mitten im Dorf ein Standbein mit Arbeitsplätzen für die von uns begleiteten Menschen anzubieten.

Dazu mussten wir alle nötigen Bewilligungen beantragen und mit der Migros als Besitzerin einen Mietvertrag für die Räume abschliessen. Nach der Renovation eröffneten wir den Kiosk wieder am 27. April 2018. Dies mit dem üblichen Kiosksortiment (Raucherwaren, kalte und warme Getränke, Süssigkeiten, Zwischenverpflegungen, Heftli, etc.), aber ergänzt mit Produkten des Buechehofs und lokalen Betrieben. Der Kiosk bietet im Durchschnitt aktuell zwei Arbeitsplätze und hat ganz normale Ladenöffnungszeiten.

Erfahrungen

Bis jetzt haben wir nur beste Erfahrungen gemacht. Die Übernahme wurde in der Gemeinde sehr begrüsst und wir erhielten nur positivste Rückmeldungen (mit Ausnahme einer anderen Ladenbetreiberin, die durch den Wegfall des Kiosks ev. leicht profitiert hätte).

Das gemischte Konzept mitten im Dorf bewährt sich – speziell auch die Aussensitzplätze, die unterdessen ein fehlendes Dorfrestaurant teilweise ersetzen. Menschen mit und ohne Beeinträchtigung treffen sich hier und finden alle einen Platz.

Foto: Buechehof, Lostorf

Die nächsten Schritte

Wir haben noch diverse Weiterentwicklungsideen. Dies einerseits bzgl. Produkteangebot, aber auch in Bezug auf Dienstleistungen für und mit dem Dorf wie z.B. einen 'Bring- und Entsorgungsservice’. Hier würde sich ein Zusammengehen mit der benachbarten Migros-Filiale anbieten. Oder einen Service, bei dem wir während des Einkaufs das Auto der Kunden staubsaugen. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

UN-BRK-Artikel: Art. 27: Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit.

Beispiel herunterladen (PDF)
33 Personen gefällt das

Institution:

Buechehof
Website

Kommentare zu diesem Beitrag