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Empowerment | Freiburg

Anstellung eine Peer-Mitarbeiterin

Applico Peer
Foto: applico

Mit der Anstellung einer Peer-Mitarbeiterin beabsichtigt die Stiftung applico die Mitwirkung und Mitbestimmung von Bewohner:innen und Mitarbeitenden in der gesamten Stiftung zu fördern.

Der Peer-Gedanke basiert darauf, dass Menschen mit eigener Krankheits- sowie Krisenerfahrung andere in ähnlichen Lebenssituationen beraten und begleiten. Im Zentrum der Peer-Ausbildung stehen die Reflexion der persönlich gemachten Erfahrungen, der Wissensaustausch mit anderen Betroffenen und das erworbene Fachwissen. Peers befähigen Menschen, selbstbestimmt mit den erlebten Einschränkungen umzugehen. Sie ermutigen Betroffene, das Leben im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten und Vorstellungen selber zu gestalten.

Beschrieb

Seit einigen Jahren beschäftigte applico eine Peer-Fachfrau stundenweise für eine Gesprächs- und Wandergruppe. Im Rahmen der erstarkten Recovery-Bewegung entschied sich applico zur fixen Anstellung einer Peer-Fachperson mit einem weiterreichenden, stiftungsübergreifenden Betätigungsfeld. Die Idee, eine Anstellung zusammen mit anderen Institutionen anzugehen, musste leider verworfen werden. Nach der Projekt- und Aufgabendefinition wurde die Stelle ausgeschrieben, die Anstellung erfolgte per 1. Juni 2021.

Erfahrungen

Die bisherigen Erfahrungen sind ausschließlich positiv, mit Ausnahme der knapp zur Verfügung stehenden zeitlichen Ressourcen. Unsere Peer-Fachfrau hat sich schnell eingearbeitet und insbesondere die Assistenz im Wohnen- und Arbeiten-Rat mit viel Engagement und Knowhow übernommen. Sie begleitet den Rat beratend, strukturiert und koordiniert die Arbeit und vertritt dessen Anliegen bei der Geschäftsleitung „anwaltschaftlich“.

Sie hat zudem wöchentlich Beratungsgespräche mit Klient:innen und bringt ihr Erfahrungswissen aus Betroffenensicht bei Fachpersonen und der Geschäftsleitung ein. Sie organisiert und begleitet Freizeit- und Gruppenangebote.

Begleitete Mitarbeiter:innen und Bewohner:innen nehmen mehr und mehr Kenntnis von der Existenz unserer Peer-Fachperson und gelangen mit Anfragen an sie (z.B. Beratungen für Recovery-Weiterbildung, Unterstützung für Gespräche mit Ärzten).

Nächste Schritte

Umsetzen und Weiterentwickeln von geplanten Peer-Angeboten sowie einen Ausbau des Anstellungsverhältnisses in Absprache mit dem Kanton (Finanzierung).

UN-BRK-Artikel: Art. 21: Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen; Art. 24: Bildung; Art. 26: Habilitation und Rehabilitation; Art. 27: Arbeit und Beschäftigung

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Institution:

applico
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