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Empowerment | Freiburg

Feste Arbeits·stelle für eine Peer-Mitarbeiterin

Applico Peer
Foto: applico

Unsere Bewohnerinnen und Bewohner und unsere Mitarbeitenden sollen mehr mitbestimmen und mehr mitentscheiden. Deshalb haben wir von der Stiftung applico eine Peer-Mitarbeiterin fest angestellt. Die Peer-Mitarbeiterin berät und begleitet unsere Bewohnerinnen und Bewohner. Damit sie ihr Leben so gut wie möglich selbst gestalten können.

Was bedeutet Peer? Peer ist eine Person. Wir sagen auch: eine Expertin oder ein Experte aus Erfahrung. Das geht so: Eine Person hat eine psychische Krankheit gehabt. Jetzt ist die Person wieder gesund. Die Person hat eine Weiterbildung gemacht. Sie hat sich in der Weiterbildung stark mit ihrer Krankheit beschäftigt. Und sie hat viel über die Krankheit nachgedacht.

Ein Peer teilt die eigenen Erfahrungen mit anderen Personen. Das sind zum Beispiel Personen, die in einer ähnlichen Situation sind.

Ein Peer berät und begleitet also Betroffene beim Gesundwerden. Und ein Peer unterstützt Betroffene, damit sie ihr Leben so gut wie möglich selbst gestalten können.

Was haben wir gemacht?

Eine Peer-Fachfrau arbeitet seit einigen Jahren bei uns in der Stiftung applico. Sie hat eine Gesprächs·gruppe und eine Wander·gruppe unterstützt. Sie hat bisher immer nur wenige Stunden gearbeitet.

Wir von der Stiftung applico denken: Menschen mit psychischen Krankheiten können:

  • gesund werden.
  • ein gutes Leben leben.
  • ihr Leben selbst gestalten.

Wir wollen das fördern. Deshalb haben wir entschieden, eine Peer-Fachperson fest anzustellen. Wir haben die Stelle ausgeschrieben. Seit 1. Juni 2021 arbeitet eine Peer-Fachfrau fest bei uns.

Was macht unsere Peer-Fachfrau?

Unsere Peer-Fachfrau ist vor allem im Wohnen- und Arbeiten-Rat sehr aktiv. Sie begleitet und berät die Rats·mitglieder. Sie hilft, die Arbeit im Rat zu organisieren und zu verteilen. Und sie setzt sich bei der Geschäfts·leitung für die Anliegen vom Rat ein.

Unsere Peer-Fachfrau hat jede Woche Beratungs·gespräche mit unseren Klientinnen und Klienten. Sie erklärt unseren Fachpersonen und der Geschäfts·leitung, wie das Leben ist als Betroffene. Sie kann das wegen ihrer eigenen Erfahrung gut erklären.

Unsere Peer-Fachfrau organisiert und begleitet auch Freizeit·angebote und Angebote für Gruppen.

Was haben wir erreicht?

Wir haben bis jetzt sehr gute Erfahrungen gemacht. Unsere Peer-Fachfrau hat sich schnell eingearbeitet. Sie bringt viel Wissen mit.

Immer mehr von unseren Mitarbeitenden und von unseren Bewohnerinnen und Bewohnern wissen von unserer Peer-Fachfrau. Sie fragen unsere Peer-Fachfrau um Unterstützung. Zum Beispiel für eine Beratung oder für ein Gespräch mit dem Arzt.

Wie geht es weiter?

Wir haben gemerkt: Unsere Peer-Fachfrau hat nicht genug Zeit. Wir wollen deshalb das Pensum erhöhen. Dazu müssen wir mit dem Kanton reden. Damit wir mehr Geld für unsere Peer-Fachfrau erhalten.

Wir wollen auch neue Peer-Angebote entwickeln und anbieten.

UN-BRK Artikel 21: Alle Menschen haben das Recht auf eine eigene Meinung. Und alle haben das Recht, ihre Meinung zu sagen. Damit wir eine eigene Meinung haben können, brauchen wir Informationen. Deshalb müssen Informationen für alle Menschen zugänglich sein. Artikel 24: Alle Menschen haben das Recht auf Bildung. Artikel 26: Alle Menschen sollen lernen können: Wie bestimme ich mehr selbst über mein Leben? Wie kann ich besser an Veranstaltungen und Freizeit·angeboten teilnehmen? Artikel 27: Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Arbeit und Beschäftigung.

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applico
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