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Mitbestimmung | Graubünden

Werkstätte·rat und Wohnheim·rat ARGO

Menschen an einer Veranstaltung.
Foto: Stiftung ARGO

Unsere Klientinnen und Klienten sollen bei für sie wichtigen Dingen mitreden und mitbestimmen. Deshalb gibt es einen Werkstätte·rat und einen Wohnheim·rat. Beide Räte setzen sich für die Wünsche und Ideen von den Klientinnen und Klienten ein.

Welche Aufgaben haben die Räte?

In der ARGO hat jede Werkstätte einen Werkstätte·rat.

Auch jedes Wohnheim hat einen Wohnheim·rat. Jeder Rat ist eine Selbstvertreter-Gruppe. Das bedeutet: Die Mitglieder vom Rat setzen sich für die Wünsche und Anliegen von den anderen Klientinnen und Klienten ein. Und sie vertreten diese Wünsche und Anliegen vor der Betriebs·leitung.

Wer wählt die Räte?

Die Klientinnen und Klienten wählen die Mitglieder von den Räten. Und alle Klientinnen und Klienten können für die Wahl kandidieren. Das bedeutet: Alle sind wählbar. Deshalb finden alle die Räte gut.

Die Klientinnen und Klienten wählen die Mitglieder von den Räten für eine bestimmte Zeit. Danach gibt es wieder eine neue Wahl. Das ist immer ein grosses Ereignis. Manchmal gibt es einen richtigen Wahlkampf. Alle Kandidatinnen und Kandidaten müssen nämlich erklären: Das mache ich gut. Ich bin die richtige Person für den Rat.

Die Klientinnen und Klienten erleben mit den Wahlen Demokratie. Demokratie ist eine Staats·ordnung. In einer Demokratie wählt das Volk die Vertreter. So ist es auch in der ARGO. Die Klientinnen und Klienten wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter.

Was tun die Räte?

Alle Klientinnen und Klienten können mit ihren Wünschen und Anliegen zu den Räten gehen. Dann besprechen sie die Wünsche und Anliegen. Die Ratsmitglieder treffen sich regelmässig.
Für diese Treffen gibt es eine Schweigepflicht. Das bedeutet: Die Mitglieder dürfen nicht sagen, worüber sie an den Sitzungen geredet haben.

Die Räte helfen auch beim Planen von Festen, Jubiläen und Ehrungen.
Und die Räte sagen ihre Meinung zu verschiedenen Themen. Zum Beispiel zur Arbeits·sicherheit. Oder zur Gesundheit am Arbeitsplatz. Oder zum Gestalten der Wohnsituation.

Wie unterstützen wir die Räte?

Brauchen die Mitglieder von den Räten Unterstützung? Dann können sie eine Vertrauens·person aus dem Betreuungs·team fragen. Diese Person unterstützt die Mitglieder dann als Assistenz·person. Sie ist in diesem Moment keine Betreuungs·person mehr. Auch die Assistenz·person muss sich an die Schweigepflicht halten.

Die Mitglieder von den Räten können auch eine andere Person um Hilfe bitten. Zum Beispiel jemanden vom Sozialdienst von der ARGO. Diese Person kann die Räte auch bei Gesprächen mit der Betriebs·leitung unterstützen.

Welche Ziele haben wir mit den Räten erreicht?

Diese Ziele haben wir mit den Räten erreicht:

  • Mehr mitreden und mitbestimmen.
  • Die Räte setzen sich für die Bedürfnisse und Anliegen von den Klientinnen und Klienten ein. So sorgen sie dafür, dass die Klientinnen und Klienten mitreden und mitbestimmen können.
  • Wünsche und Ideen für Veranstaltungen erfüllen.
  • Die Klientinnen und Klienten finden die Feste, Ausflüge und Anlässe besser. Die Räte helfen nämlich beim Planen mit. Sie setzen dabei Ideen und Wünsche von den Klientinnen und Klienten um.
  • Gut für das Selbst·bewusstsein.
  • Die Arbeit in den Räten fördert die Mitglieder und ihre Stärken. Sie merken: Wir können etwas verändern. Das ist gut für das Selbst·bewusstsein.

Was ist schwierig?

Die ARGO begleitet die Räte. Eine gute Begleitung ist sehr wichtig. Für die ARGO bedeutet diese Begleitung aber mehr Aufwand im Betriebs·alltag. Deshalb können wir manchmal nicht alles machen, was die Räte wünschen. Wir erklären den Räten dann, wieso es nicht geht.

UN-BRK-Artikel: Hier geht es um die Art. 5, 8, 12, 16, 19, 21, 26 und 27.

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Institution:

Stiftung ARGO
Website

Kontakt

ARGO Stiftung für Integration von Menschen mit Behinderung in Graubünden

Stiftung ARGO Bahnhofstrasse 3
7000 Chur

081 257 14 00
info@argo-gr.ch

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