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Empowerment | Schwyz

Selbst·bedienung im Personal·restaurant

Selbstbedienungsrestaurant
Foto: BSZ Stiftung

Im Personal·restaurant von der BSZ Stiftung gibt es am Mittag ein Buffet mit grosser Auswahl. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Unterstützungs·bedarf wählen ihr Mittagessen am Buffet. So bestimmen sie selbst: Was will ich essen? Und wie viel will ich essen?

Früher haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Unterstützungs·bedarf das Mittagessen am Tisch serviert bekommen. Das ist seit dem Umbau vom Personal·restaurant anders. Jetzt gibt es Theken zur Selbst·bedienung und Kühlregale.

Wie funktioniert das Mittagessen?

Im Personal·restaurant gibt es zwei Bereiche: ein Bereich für die Selbst·bedienung und ein Bereich mit Bedienung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können so das Essen selbst holen. Oder sie können sich das Essen bringen lassen.

Es gibt ein Buffet mit grosser Auswahl. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sehen das ganze Essens·angebot. Sie wählen davon selbst, was sie essen wollen. Und sie überlegen: Wie gross ist mein Hunger? Dann bestimmen sie, wie viel sie essen wollen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, was sie gerne essen. Sie lernen am Buffet, selber zu wählen. Und sie lernen zu sagen, was sie essen wollen.

Es gibt auch Getränke, Snacks und Süsses. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können sich davon bedienen.

Alle können wählen, wo sie sitzen wollen. So essen nicht immer die gleichen Gruppen zusammen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auch mit Personen aus anderen Gruppen essen. So können sie andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besser kennenlernen.

Welche Erfahrungen haben wir gemacht?

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Unterstützungs·bedarf finden das Buffet gut. Sie finden auch gut, dass sie ihren Platz zum Essen frei wählen können.

Vielleicht kann jemand wegen der Beeinträchtigung das Tablett mit dem Essen nicht selbst tragen. Dann hilft eine Kollegin oder ein Kollege aus der Hauswirtschaft. Das fördert das Miteinander.

Wie geht es weiter?

Die Personal·restaurants in Steinen, in Schübelbach und in Seewen haben bereits ein Buffet mit Selbst·bedienung. Bald soll es auch am Standort Einsiedeln ein solches Buffet geben.

UN-BRK: Artikel 9: Alle Menschen haben ein Recht auf Information. Deshalb müssen Informationen für alle Menschen zugänglich sein. Artikel 19: Menschen mit Behinderung haben das Recht, selber zu entscheiden: Wo möchten sie leben? Und wie möchten sie leben? Menschen mit Behinderung haben auch das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Artikel 28: Menschen mit Behinderung haben das Recht, gut leben zu können. Dazu gehören genug Essen, Kleider und eine Wohnung. Menschen mit Behinderung haben auch das Recht auf den Schutz von diesem Recht. Sie müssen deshalb Zugang zu Essen, Kleider und einer Wohnung haben. Niemand darf sie dabei wegen ihrer Behinderung diskriminieren.

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