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Arbeit | Zürich

Personal·Kommission Drahtzug Zürich

Personal·Kommission Drahtzug Zürich
Foto: Thomas Entzeroth

Unsere Personal·kommission PEKO setzt sich für die Bedürfnisse und Wünsche von unseren Mitarbeitenden ein. Zur PEKO gehören Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. Die Mitglieder von der Geschäfts·leitung gehören nicht dazu. Wichtige Themen für die PEKO sind die Arbeits·bedingungen und die Anstellungs·bedingungen. Das sind die rechtlichen Regeln für das Arbeiten und für die Arbeits·stelle. Und die PEKO berät Mitarbeitende bei Fragen zum Arbeitsrecht oder bei Streit.

Die PEKO gibt es seit 2004. Die PEKO trifft sich 5-mal pro Jahr ohne die Geschäfts·leitung. Und 5-mal pro Jahr trifft sie sich mit der Geschäfts·leitung vom Verein Werkstätte Drahtzug.

Ein PEKO-Mitglied ist immer an den Vorstands·sitzungen vom Verein Werkstätte Drahtzug dabei. Die PEKO kann auch einen Antrag an den Vorstand machen.

Was hat die PEKO erreicht?

  • Die PEKO kann etwas tun. Die Mitarbeitenden finden die Unterstützung von der PEKO gut.
  • Mitarbeitende mit und ohne Behinderung sprechen mehr miteinander. Sie erzählen einander mehr von ihren Erfahrungen.
  • Die PEKO-Mitglieder lernen etwas über Politik. Und sie lernen mehr darüber, wie der Verein Werkstätte Drahtzug funktioniert.
  • Die PEKO-Mitglieder lernen: Manchmal braucht es viel Geduld. Manchmal braucht es auch mehrere Versuche. Und es braucht gute Gründe. Erst dann ändert sich etwas.
  • Manchmal lehnt der Vorstand einen Antrag ab. Vielleicht lehnt er den gleichen Antrag sogar mehrmals ab. Das macht mutlos. Die PEKO-Mitglieder lernen, wie sie dann wieder neuen Mut finden. Und wie sie trotzdem weiterarbeiten.
  • Die PEKO setzt sich für die Bedürfnisse von den Mitarbeitenden ein. Das zeigt: Diese Bedürfnisse sind wichtig. Über diese Bedürfnisse muss die Geschäftsleitung und der Vorstand vom Verein Werkstätte Drahtlos nachdenken.
  • Dank der PEKO sagen die Mitarbeitenden aktiv ihre Meinung.
  • Die PEKO trifft die Geschäfts·leitung und den Vorstand regelmässig. So wissen die Mitarbeitenden mehr darüber, was diese tun. Und die Geschäfts·leitung und der Vorstand wissen mehr darüber, was die Mitarbeitenden denken. So können alle einfacher und direkter miteinander sprechen.
  • Das macht die PEKO möglich: Alle können mitarbeiten. Und alle können sich gegenseitig unterstützen. Dabei haben alle die gleichen Rechte.

Was will die PEKO verbessern?

  • Es braucht klare Regeln. Damit alle wissen: Was macht die PEKO? Und was macht sie nicht?
  • Die PEKO will einen Antrag machen? Dann muss sie viele Regeln befolgen. Das ist schwierig.Man soll einen Antrag einfacher machen können.
  • Man soll einen Antrag auch anonym machen können. Anonym bedeutet: Man muss seinen Namen nicht sagen.

Was ist das nächste Projekt?

Beim neuen Projekt geht es um die UN-BRK. Das ist eine Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderung von der UNO Vereinten Nationen. Die UNO sind Länder aus der ganzen Welt. Die Schweiz gehört auch dazu.

In der Vereinbarung geht es um verschiedene Rechte. Zum Beispiel:

  • Jeder Mensch darf selbst über sein Leben bestimmen.
  • Oder: Alle Menschen sollen für sie wichtige Informationen verstehen können.

Das will die Geschäfts·leitung mit dem neuen Projekt erreichen: Die Rechte aus der Vereinbarung sollen auch im Betriebs·alltag gelten.

Und die Geschäfts·leitung will die PEKO stärken. Deshalb arbeitet die PEKO beim Projekt mit.

UN-BRK-Artikel: Art. 27.1.c: Menschen mit Behinderung sollen bei der Arbeit die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung. Dazu gehören: Rechte, die sie als Angestellte haben. Zum Beispiel das Recht auf Ferien oder Pausen. Oder das Recht, Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein. Eine Gewerkschaft ist eine Arbeitnehmer·organisation. Sie setzt sich für die Rechte der angestellten Arbeiterinnen und Arbeiter ein.

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Institution:

Drahtzug
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