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Empowerment | Zürich

Lernwohnung

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Foto: Rafaelschule

In der Rafaelschule gibt es seit 2012 eine Lernwohnung. In der Lernwohnung üben Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen im Alter von 15 bis 20 Jahre das selbständige Wohnen. Die Jugendlichen lernen, mehr selbst zu bestimmen. Und sie lernen, ihr Leben selbständiger zu gestalten.

Die Jugendlichen machen in der Lernwohnung wichtige Erfahrungen. Sie üben das selbständige Wohnen. Und sie üben das Wohnen zusammen mit anderen Menschen.

Die Jugendlichen probieren neue Dinge aus. So lernen sie mehr darüber, was sie gut können. 

Was ist anders in der Lernwohnung?

Die Lernwohnung ist nicht in einer Institution. Sie ist in der Siedlung Eyhof der Genossenschaft Schönheim in Zürich. Die Jugendlichen treffen hier viele Nachbarn und andere Menschen aus dem Quartier. Die Jugendlichen erleben auch, wie sich Nachbarn gegenseitig helfen.

Was tun die Jugendlichen in der Lernwohnung?

Die Lernwohnung ist eine Wohn-Schule. Die Jugendlichen lernen und üben in der Lern-Schule viele wichtige Dinge für den Alltag. Damit die Jugendlichen so selbständig wie möglich werden.

Die Wohn-Schule ist obligatorisch.
Die Jugendlichen müssen also einige Dinge lernen. Zum Beispiel:

  • verschiedene Arbeiten im Haushalt.
    Zum Beispiel Wäsche waschen und kochen.
  • selbständig einkaufen.
  • Geld abrechnen.

In der Lernwohnung gibt es auch ein Freizeit·programm.
Das Freizeit·programm ist freiwillig. Die Jugendlichen nutzen das Freizeit·programm immer an einem Abend nach der Schule.
Das können die Jugendlichen zum Beispiel tun:

  • Zeit mit anderen verbringen.
    Die Jugendlichen bestimmen dabei selbst, was sie tun.
  • zusammen basteln
  • einen Ausflug machen.
    Die Jugendlichen planen und organisieren diesen Ausflug selbst.

Wieso braucht es die Lernwohnung?

Diese Dinge sind wichtig:

  • dazugehören
  • Respekt erhalten
  • selbständig oder zusammen unterwegs sein
  • Selbstvertrauen
  • Selbstbestimmung

Die Jugendlichen erleben in der Lernwohnung, was es für das selbständige Wohnen braucht. Und sie erleben, was sie können müssen. Damit das selbständige Wohnen gut gelingt.

UN-BRK Artikel 19: Menschen mit Behinderung haben das Recht, selber zu entscheiden: Wo möchten sie leben? Und wie möchten sie leben? Menschen mit Behinderung haben auch das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Artikel30: Alle Menschen sollen am kulturellen Leben teilnehmen. Und sie sollen Sport machen und Freizeitangebote nutzen können.

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Institution:

Rafaelschule
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