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Arbeit | Basel-Stadt

Beratung zu Arbeits·möglichkeiten

Impuls-Arbeit
Foto: iStock

Menschen mit psychischer Beeinträchtigung wollen arbeiten. Sie brauchen eine Arbeit, die zu den Bedürfnissen passt. Es gibt verschiedene Arbeits·möglichkeiten. Oft fehlen die Informationen dazu. Deshalb organisiert die Stiftung Rheinleben das Treffen «Impuls: Arbeiten mit Rente». Hier erfahren Menschen mit psychischer Beeinträchtigung mehr über verschiedene Arbeitsplätze und über Freiwilligen·arbeit in der Region Basel.

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutet: überall dabei zu sein und mitzumachen. Es bedeutet auch: arbeiten zu können. Eine sinnvolle Arbeit fördert die Selbst∙bestimmung und die Selbst∙ständigkeit.

Wir von der Stiftung Rheinleben wollen Menschen mit psychischer Beeinträchtigung mit IV-Rente:

  • Möglichkeiten zum Arbeiten zeigen,
  • Mut machen
  • und motivieren.

Damit Menschen mit psychischer Beeinträchtigung eine Arbeit suchen und finden. Dank einer Arbeit sind sie selbstständiger. Und sie können andere Menschen kennenlernen.

Deshalb organisieren wir regelmässig das Treffen «Impuls: Arbeiten mit Rente».

Wie funktionieren die Impuls-Treffen?

Wir informieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über verschiedene Möglichkeiten zum Arbeiten. Es gibt:

  • geschützte Arbeitsplätze
    Hier arbeitet die Person zum Beispiel in einer Institution.
  • integrative Arbeitsplätze
    Hier arbeitet die Person im ersten Arbeitsmarkt.
  • ein Ehrenamt
    Hier arbeitet die Person freiwillig.
    Sie erhält keinen Lohn.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können an den Treffen Fragen stellen. Sie können auch über ihre Wünsche und Anliegen reden.

Es gibt zudem den Leitfaden «Arbeiten mit psychischer Erkrankung». Im Leitfaden stehen viele Informationen.

Welche Erfahrungen haben wir gemacht?

Wir haben gesehen: Viele Menschen mit psychischer Beeinträchtigung suchen eine Arbeit ausserhalb einer Institution. Sie brauchen deshalb Informationen über die vielen Arbeits·möglichkeiten. Sie brauchen auch Informationen über Unterstützungs·angebote. Dann können sie besser entscheiden, was sie arbeiten wollen und können.

Wie geht es weiter?

Immer mehr Menschen mit psychischer Beeinträchtigung wollen im ersten Arbeitsmarkt arbeiten. Deshalb braucht es mehr angepasste Arbeitsplätze.

UN-BRK: Artikel 27: Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Arbeit. Sie sollen arbeiten und Geld für ihre Lebenskosten verdienen können. Deshalb müssen sie Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

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Institution:

Stiftung Rheinleben
Website

Kontakt

Martina Pongratz

Stiftung Rheinleben Clarastrasse 6
4058 Basel

arbeit@rheinleben.ch

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