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Mitbestimmung | Zürich

Wisli-Rat

Foto Wisli-Rat
Foto:Stiftung Wisli

Der Wisli-Rat soll den Teilnehmenden der Tagesstätten ein verbessertes Mitspracherecht innerhalb der Stiftung Wisli ermöglichen. Mit dem Projekt wird das Recht auf Selbstbestimmung im Sinne von Recovery-Grundsätzen gefördert.

Der Wisli-Rat wurde als Pilotprojekt im Januar 2020 in den Tagesstätten der Stiftung Wisli in Opfikon und Bülach gestartet. Die Teilnehmenden sollen sich zu einzelnen Geschäften eine eigene Meinung bilden können und darauf aufbauend, ihre Ideen und Vorstellungen formulieren und dafür einstehen. Ziel ist, es, die Inklusion der Teilnehmenden in der Stiftung Wisli zu erhöhen. Für die Teilnehmenden entstehen durch ihr Engagement im Wisli-Rat Rechte (Bsp. Mitspracherecht) aber auch Pflichten.

Beschrieb

Der Wisli-Rat tagt analog zur Teamsitzung der Fachmitarbeitenden. Die Teilnehmenden können in ihrer Sitzung Themen, Fragen oder Veränderungsvorschläge einbringen. Diese werden an die zuständigen Stellen oder die Geschäftsleitung weitergeleitet. Diese prüfen die Anliegen und setzen sie, wo immer möglich, gemeinsam mit dem Wisli-Rat um.

Wie die Fachmitarbeitenden erhalten die Teilnehmenden des Wisli-Rats direkt Informationen aus der Linienorganisation und Geschäftsleitung. Die Teilnehmenden am Wisli-Rat erhalten ein Mitsprachrecht und bringen bereichsübergreifende Vorschläge ein. Sie arbeiten an konkreten Fragestellungen und übernehmen organisatorische Aufgaben. So entsteht eine Annäherung an eine gleichberechtigte Teilhabe in der Stiftung Wisli. Ab Januar 2021 werden die Wisli-Räte von Genesungsbegleitenden (Peers) geführt.

Erfahrungen

Der Wisli-Rat zeigt erste Erfolge. Die Teilnehmenden beteiligen sich aktiv und bringen eigene Themen und Fragen ein. Es konnten bereits erste Ratsentscheide umgesetzt werden. So wurden z.B. die Pausenzeiten neu geregelt oder zusätzliche Mittel wie z.B. ein Ping Pong Tisch zur Freizeitbeschäftigung angeschafft und es wurde gemeinsam die Gestaltung der Chlaussäcke für das nächste Jahr besprochen und definiert.

Um die Beteiligung der Teilnehmenden zu fördern, ist es wichtig, dass sich die beteiligten Fachmitarbeitenden nur zurückhaltend einbringen. So kann der Wisli-Rat die Verantwortung für die Gestaltung des Alltags übernehmen. Ausserdem muss gewährleistet sein, dass Entscheide oder Anliegen ernst genommen und von den entsprechenden Stellen geprüft werden. Das Mitspracherecht muss echt und darf kein Lippenbekenntnis sein.

Die aktive Teilhabe wirkt sich positiv im Sinne des «Empowerments» und der Selbstwirksamkeit auf die Betroffenen aus. Darüber hinaus wird das Fachwissen der Stiftung Wisli erweitert und die bereichsübergreifende Zusammenarbeit gefördert.

Nächste Schritte

Nach erfolgreicher Einführungsphase wird das Projekt auf alle Abteilungen im Bereich Arbeit der Stiftung ausgedehnt.

UN-BRK-Artikel: Art. 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft, Art. 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen, Art. 27 Arbeit und Beschäftigung

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Institution:

Stiftung Wisli
Website

Kontakt

Barbara Köberle / Bettina Imhof

Stiftung Wisli Wislistr. 12
8180 Bülach

043 411 45 45
info@wisli.ch

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