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Mitbestimmung | Zürich

Selbst·bestimmung am Lebensende

Selbst·bestimmung am Lebensende
Foto: Wohnzentrum Frankental

Manche von unseren Bewohnerinnen und Bewohnern bleiben im Wohnzentrum Frankental bis an ihr Lebensende wohnen. Wir pflegen und begleiten sie in dieser letzten Zeit von ihrem Leben. Darauf bereiten wir uns vor. Wir besprechen mit jeder Bewohnerin und jedem Bewohner: Was sollen wir dann tun? Zum Beispiel wenn die Person sehr krank wird. Und die Person nicht mehr selbst bestimmen kann, welche Behandlung sie möchte.

Wie bereiten wir uns vor?

Wir bereiten das Ende des Lebens von allen unseren Bewohnerinnen und Bewohnern vor. Für die Personen, die urteilfähig sind. Und für die Personen, die engschränkt urteilfähig sind.

Urteilsfähig

Viele von unseren Bewohnerinnen und Bewohnern sind urteilsfähig. Urteilsfähig bedeutet: Eine Person weiss, welche Folgen ihr Handeln haben kann.

Mit diesen Bewohnerinnen und Bewohnern besprechen wir einen Vorsorge·auftrag oder eine Patienten·verfügung. Und wir füllen diese mit ihnen gemeinsam aus.

  • Mit dem Vorsorge·auftrag bestimmt eine urteilsfähige Person: Wer entscheidet für mich, wenn ich nicht mehr urteilsfähig bin. Man bestimmt also einen Vertreter oder eine Vertreterin.
  • Die Patienten·verfügung regelt die medizinische Behandlung. Man wird zum Beispiel sehr krank. Dann kann man vielleicht nicht mehr selbst entscheiden. Mit der Patienten·verfügung bestimmt man: Welche Behandlung möchte man in dieser Situation. Und welche Behandlung möchte man nicht.

Die Bewohnerinnen und Bewohnern unterschreiben den Vorsorge·auftrag oder die Patienten·verfügung. Auch die Angehörigen und der Arzt oder die Ärztin unterschreiben. Jedes Jahr gibt es ein Gespräch. Dann fragen wir unsere Bewohnerinnen und Bewohner: Hat sich etwas geändert?

Eingeschränkt urteilsfähig

Manche von unseren Bewohnerinnen und Bewohnern sind eingeschränkt urteilsfähig. Das bedeutet: Sie verstehen die Folgen von bestimmten Handlungen nicht. Sie haben deshalb einen Beistand.

Trotzdem sollen uns auch diese Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wünsche für die letzte Zeit von ihrem Leben sagen. Deshalb sprechen wir viel mit ihnen und ihren Angehörigen. Und wir sprechen mit dem Arzt, dem Betreuungs·personal und der Institutions·leitung. Wir stellen viele Fragen. Wir wollen herausfinden: Was sollen wir tun, wenn die Person krank wird. Alle Antworten schreiben wir auf.

Jedes Jahr gibt es ein Gespräch. Dann wollen wir wissen: Hat sich etwas geändert?

Wie können wir unsere Bewohnerinnen und Bewohner am Lebensende gut begleiten?

Im Wohnzentrum Frankental kennen alle die Rechte.
Wir sprechen immer wieder über das Thema. Damit alle Mitarbeitenden die Rechte von unseren Bewohnerinnen und Bewohnern kennen.

Selbstbestimmung auch ausserhalb vom Wohnzentrum.
Wir setzen uns auch im Spital für die Rechte von unseren Bewohnerinnen und Bewohnern ein. Manche Ärzte oder Pflege·fachpersonen haben vielleicht Vorurteile. Sie denken: Eingeschränkt urteilsfähige Personen verstehen die medizinische Behandlung nicht. Deshalb können sie nicht selbst entscheiden.

Wir brauchen ein gutes Werkzeug. Dann können wir gut planen.
Das Ausfüllen von einer Patienten·verfügung ist schwierig. Viele Menschen sagen nicht genau, was sie wollen. Oder sie sagen einmal das und ein anderes Mal etwas anders. Wir wollen deshalb ein neues Werkzeug benützen. Das Werkzeug heisst: ACP.

UN-BRK-Artikel: Art. 10: Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht zu leben. Niemand darf einen Menschen mit Behinderung töten.

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Institution:

Wohnzentrum Frankental
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