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Mitbestimmung | Freiburg

Neuer Wohnen- und Arbeiten-Rat

applico WO-AR-Rat
Foto: applico

Der Wohnen- und Arbeiten-Rat hat 6 Mitglieder. Die Mitglieder vertreten die Mitarbeitenden und die Bewohnerinnen und Bewohner von der Stiftung applico. Der Rat redet über Wünsche und Anliegen. Will er etwas ändern? Dann stellt der Rat einen Antrag an die Geschäfts·leitung. Und die Geschäfts·leitung fragt bei wichtigen Themen den Rat um seine Meinung.

Wir von der Stiftung applico wollen die UN-BRK umsetzen. Dazu haben wir Ideen gesammelt. Eine Idee kam schnell: In der Stiftung applico braucht es einen Betriebs·rat. Ein Betriebs·rat setzt sich für die Wünsche und Bedürfnisse von den Mitarbeitenden ein.

Was haben wir gemacht?

Wir haben eine Weiterbildung gemacht. Der Betriebs·rat vom Werkheim Uster war bei der Weiterbildung dabei.

Sabine Finkenbohner ist eine Expertin. Sie hat uns beim Projekt «Betriebs·rat» beraten und begleitet.

Wir haben eine Peer-Fachperson angestellt.

Und wir haben eine Weiterbildung für unsere Klientinnen und Klienten gemacht. Die Weiterbildung hat einen halben Tag gedauert. Bei der Weiterbildung ging es um diese Fragen:

  • Was ist das Ziel vom Betriebs·rat?
  • Welche Aufgaben hat der Betriebs·rat?

Ende Sommer 2021 haben wir den Betriebs·rat gegründet. Als Erstes waren dann die Wahlen für den Betriebs·rat.

Der Betriebs·rat hat eine eigene E-Mail-Adresse. So können alle in der Stiftung applico dem Rat einfach schreiben.

Der Rat hat auch ein eigenes Laufwerk. Das ist ein Ort auf dem Computer, wo der Rat seine Dokumente speichern kann. Die Rats·mitglieder und Klientinnen und Klienten haben so Zugang zu wichtigen Dokumenten.

Die Mitglieder vom Betriebs·rat haben an der ersten Sitzung einen Namen für den Rat gewählt. Der Name ist: Wohnen- und Arbeiten-Rat. Oder kurz: WA-Rat.

Wie funktioniert der WA-Rat?

Alle Bewohnerinnen und Bewohner und alle Mitarbeitenden von applico können dem Rat Wünsche und Anliegen melden. Die Rats·mitglieder reden an den Sitzungen über die Wünsche und Anliegen. Will der Rat etwas ändern? Dann stellt der Rat einen Antrag an die Geschäfts·leitung.

Der Rat kann der Geschäfts·leitung zum Beispiel einen Vorschlag machen oder eine Idee sagen. Oder er übergibt der Geschäfts·leitung eine Forderung.

Die Geschäfts·leitung sucht nach einer Lösung. Sie entscheidet, welche Vorschläge und Ideen wir machen.

Unsere Peer-Fachperson unterstützt den WA-Rat bei seiner Arbeit.

Was haben wir erreicht?

Der WA-Rat hat schnell mit seiner Arbeit angefangen. Er hat sofort wichtige Anliegen von Mitarbeitenden behandelt. Der Rat hat über die Anliegen geredet. Er hat mehr Informationen gesucht. Manchmal hat der Rat eine eigene Lösung entwickelt.

Der WA-Rat hat in 4 Monaten 3 Anträge an die Geschäfts·leitung gestellt. Die Geschäfts·leitung hat Ja gesagt zu einigen Anträgen. Die anderen Anträge prüft die Geschäfts·leitung noch.

Wir von der Stiftung applico haben gedacht: Der WA-Rat braucht am Anfang etwas Zeit. Aber der WA-Rat ist schnell aktiv geworden. Das freut uns sehr.

Die Rats·mitglieder zeigen viel Einsatz. Sie reden ruhig und ohne Gefühle über die Anliegen von den Kolleginnen und Kollegen.

Unsere Peer-Fachperson begleitet den WA-Rat. Diese Begleitung funktioniert sehr gut.

Wie geht es weiter?

Der WA-Rat erarbeitet im Moment seine eigenen Regeln. Der WA-Rat ist ein Projekt. Es dauert 2 Jahre. In dieser Zeit sammeln wir Erfahrungen. Und wir verbessern gemeinsam, was noch nicht so gut läuft.

UN-BRK Artikel 21: Alle Menschen haben das Recht auf eine eigene Meinung. Und alle haben das Recht, ihre Meinung zu sagen. Damit wir eine eigene Meinung haben können, brauchen wir Informationen. Deshalb müssen Informationen für alle Menschen zugänglich sein. Artikel 27: Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Arbeit und Beschäftigung. Artikel 29: Menschen mit Behinderung sollen am politischen und öffentlichen Leben teilnehmen.

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