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Mitbestimmung | Schaffhausen

Inklusions·rat von altra Schaffhausen

Inklusions·rat von altra Schaffhausen
Foto: altra Schaffhausen

Unser Inklusions·rat beschäftigt sich mit der UN-BRK. Er sucht nach Lösungen, wie wir die Rechte von der UN-BRK umsetzen können. Die UN-BRK erklärt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Und der Inklusions·rat macht Vorschläge. Damit der Kanton und die Gemeinden mehr auf die Rechte für Menschen mit Behinderung achten. Die Geschäfts·leitung muss aber zuerst zu den Vorschlägen Ja sagen.

Was ist die UN-BRK?

UN-BRK ist die Abkürzung von: Das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Die UN-BRK ist ein internationaler Vertrag. Mehrere Länder haben diesen Vertrag unterschrieben. Der Vertrag regelt die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Wieso gibt es den Inklusions·rat?

Mit dem Inklusions·rat wollen wir zeigen: Wir fördern die Teilhabe von unseren Klientinnen und Klienten. Sie sollen mitbestimmen und ihre Meinung sagen.

Wer gehört zum Inklusions·rat?

Zum Inklusions·rat gehören Menschen mit Beeinträchtigung und Fachpersonen aus der altra Schaffhausen. Es sind aber mehr Menschen mit Beeinträchtigung.

Der Inklusions·rat hat 15 Mitglieder:

  • 5 Mitglieder kommen aus den Werkstätten
  • 5 Mitglieder kommen aus der Ausbildung
  • 5 Mitglieder kommen aus dem Wohnen.

Wie ist der Inklusions·rat entstanden?

Die Geschäfts·leitung hat 2016 entschieden: Es soll in bei uns einen Inklusions·rat geben. Dann hat die Geschäfts·leitung alle über diesen Entscheid informiert.

Die Klientinnen und Klienten konnten sich als Mitglied bewerben. Auch das Personal konnte sich bewerben.

Im Dezember 2016 fand die erste Sitzung vom Inklusions·rat statt. Seither trifft sich der Inklusions·rat einmal im Monat zu einer Sitzung von 2 Stunden.

Am Anfang haben wir uns im Inklusions·rat gefragt: Was verstehen wir unter Inklusion? Wir haben gemerkt: Alle verstehen unter Inklusion etwas anderes.
Trotzdem wollten alle dabei sein. Alle wollten sich für etwas einsetzen. Deshalb war gar nicht mehr wichtig, was wir unter Inklusion verstehen. Es geht nämlich darum: Alle sollen ihre Meinung sagen können.

Die Sitzungen waren deshalb nicht immer einfach. Die Fachpersonen durften die Sitzungen nicht zu sehr steuern.

Was müssen wir noch tun?

Jedes Mitglieds muss seine Aufgaben zuerst kennenlernen.
Und die Mitglieder müssen herausfinden: Wie arbeiten wir gut zusammen? Das braucht noch etwas Zeit.
Dann kann der Inklusions·rat seinen Auftrag gut erfüllen und sich für die Inklusion einsetzen.

Wie geht es weiter?

  • Der Inklusions·rat trifft sich mit anderen ähnlichen Gruppen. So war er zum Beispiel im Mai 2018 an einem Treffen in Rorschach.
  • Der Inklusions·rat arbeitet an Vorschlägen. Mit diesen Vorschlägen möchte der Inklusions·rat Bedürfnisse von den Klientinnen und Klienten erfüllen. Der Inklusions·rat informiert die Geschäfts·leitung dann über diese Vorschläge.
  • Wir wollen zudem wissen: Wie gut funktioniert der Inklusions·rat? Können wir etwas verbessern? Wir möchten deshalb externe Fachleute an eine Sitzung einladen.

UN-BRK-Artikel: Art. 27.1.c: Menschen mit Behinderung sollen bei der Arbeit die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung. Art. 29.b Menschen mit Behinderung sollen am politischen und öffentlichen Leben teilnehmen. Art. 21. Alle Menschen habe das Recht auf eine eigene Meinung.

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Institution:

Altra Schaffhausen
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