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Mitbestimmung | Basel-Stadt

Individuelle Bedarfs·ermittlung

INBES
Foto: iStock

Menschen mit psychischer Beeinträchtigung haben unterschiedliche Bedürfnisse. Sie brauchen deshalb eine Unterstützung, die passt. Und sie brauchen so viel Unterstützung wie nötig. Das ist der persönliche Unterstützungs·bedarf. Die Beratungs·stelle INBES berät Menschen mit psychischer Beeinträchtigung bei der Bedarfs·ermittlung. Damit sie Geld vom Kanton für die Unterstützung bekommen.

Die Stiftung Rheinleben hat INBES mitaufgebaut. INBES ist eine Beratungs·stelle. Sie unterstützt Menschen mit psychischer Beeinträchtigung bei der individuellen Bedarfs·ermittlung. Eine Fachperson bestimmt gemeinsam mit der betroffenen Person: 

  • welche Unterstützung sie braucht 
  • und wie viel Unterstützung sie braucht. 

Zum Beispiel Unterstützung zum Wohnen oder zum Arbeiten. Oder Unterstützung, um den Tag zu gestalten.

INBES will Menschen mit psychischer Beeinträchtigung stärken. Damit sie so viel wie möglich selbstbestimmt und selbstständig leben können.

Wie funktioniert die Bedarfs·ermittlung?

INBES arbeitet im Auftrag vom Kanton Basel-Stadt und vom Kanton Basel-Landschaft. Das Gesetz regelt die Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigung. INBES richtet sich bei der Bedarfs·ermittlung nach dem Gesetz.

Die betroffene Person fragt sich: 

  • Welche Unterstützung brauche ich? 
  • Wie viel Unterstützung brauche ich für etwas? 

Zum Beispiel beim Arbeiten. Dazu sagen wir: individueller Betreuungs·bedarf. Die Abkürzung dafür ist: IBBplus.

Die betroffene Person sagt auch, welche Wünsche und Ziele sie hat. Die Fachperson von INBES schreibt die Wünsche und Ziele in den individuellen Hilfsplan. Die Abkürzung dafür ist: IHP.

Was bieten wir noch an?

Wir von INBES bieten zusätzlich diese Leistungen an:

  • Um den Bedarf von einer Person zu ermittelt, gibt es ein Verfahren. Wir unterstützen betroffene Personen bei der Anmeldung zum Verfahren. Wir informieren und beraten betroffene Personen über das Verfahren.
  • Es braucht die Meinung von einer Fachperson zum Hilfsplan.
    Wir unterstützen betroffene Personen bei der Suche nach einer Fachperson.
  • Wir begleiten betroffene Personen zu Gesprächen bei der Fachlichen Abklärungs·stelle FAS.
  • Wir informieren betroffene Personen über ihre Rechte und Pflichten.
  • Wir helfen bei der Suche nach Unterstützungs·angeboten.

Unsere Beratung ist gratis.

Welche Erfahrungen haben wir gemacht?

Die individuelle Bedarfs·erfassung ist sehr kompliziert. Betroffene Personen brauchen Unterstützung. Unsere Beratung hilft den Personen. Sie kommen weiter. Und sie wissen besser, welche Ziele sie erreichen wollen.

Viele betroffene Personen warten. Sie kommen nicht sofort in die Beratung.

Wie geht es weiter?

Die Stiftung Rheinleben will die Angebote von INBES bekannter machen. Dazu arbeitet sie mit anderen Stiftungen und Organisationen zusammen. Mit:

  • der Stiftung Mosaik, 
  • der Beratungs·praxis Peerwärts,
  • der Beratungs·firma arbeitundmehr und
  • mit den Kantonen.

So soll es zum Beispiel Informations·veranstaltungen geben. Hier wollen wir Fachpersonen und Betroffene über die Angebote informieren. Das Ziel ist: Betroffene kennen die Beratungs·angebote. Und sie nutzen die Beratungs·angebote.

UN-BRK: Artikel 19: Menschen mit Behinderung haben das Recht, selber zu entscheiden: Wo möchten sie leben? Und wie möchten sie leben? Menschen mit Behinderung haben auch das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

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Institution:

Stiftung Rheinleben
Website

Kontakt

Daniel Zaugg

Stiftung Rheinleben Clarastrasse 6
4058 Basel

inbes@rheinleben.ch

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