Sprunglinks

Leichte Sprache Zurück zur Standardsprache
Arbeit | St. Gallen

Das Selbstvertretungs·team vom HPV

V36_Kernteam neu.JPG
Foto: HPV; Das aktuelle Selbstvertretungsteam

Wir vom HPV denken: Selbstvertretung ist wichtig. Wir wollen deshalb die Selbstbestimmung und das Mitbestimmen fördern. Seit 2015 gibt es dazu die Fachstelle Selbstvertretung. Die Fachstelle kümmert sich um Anliegen von den Bewohnerinnen und Bewohnern und von den Mitarbeitenden mit einer Behinderung. Dazu organisiert die Fachstelle zum Beispiel ein Treffen oder eine Veranstaltung. Seit 2015 gibt es auch das Selbstvertretungs·team. Das Team vertritt die Interessen von den Bewohnerinnen und Bewohnern und von den Mitarbeitenden mit Behinderung.

Wieso gibt es das Selbstvertretungs·team?

Im HPV gibt es schon vorher 3 Selbstvertreter-Gruppen. Aber auch Klientinnen und Klienten mit einer IV-Rente möchten mehr Selbstbestimmung. Deshalb hat die Fachstelle Selbstvertretung zusätzlich das Selbstvertretungs·team aufgebaut. Das Selbstvertretungs·team vertritt die Interessen von allen Menschen mit Behinderung im HPV.

Wie funktioniert die Wahl?

Im Selbstvertretungs·team gibt es Mitglieder aus allen 3 Bereichen im HPV. Das sind die Bereiche: Wohnen, Arbeiten und Beschäftigung.

In jedem Bereich bereitet ein Wahl-Team die Wahl vor. Die Teams machen Wahlplakate und Videos. Und sie machen die Wahlzettel. Dann wählen die Klientinnen und Klienten mit einer IV-Rente die Mitglieder vom Selbstvertretungs·team.

Nach der Wahl findet immer eine Wahl-Feier.

Was macht das Selbstvertretungs·team?

Die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter haben viele Aufgaben. Sie sammeln zum Beispiel Ideen und Anliegen bei allen Menschen mit Behinderung im HPV. Oder sie arbeiten in Arbeitsgruppen mit.

Die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter bekommen frei für ihre Arbeit im Selbstvertretungs·team.

Was macht die Fachstelle Selbstvertretung?

Die Fachstelle Selbstvertretung unterstützt das Selbstvertretungs·team bei verschiedenen Dingen. Zum Beispiel:

  • beim Organisieren und Durchführen von den Sitzungen.
  • bei Projekten oder Veranstaltungen.
  • beim Schreiben von Sitzungs·protokollen.
  • bei Treffen mit anderen Selbstvertretern oder Personen.

Was haben wir erreicht? Was ist schwierig?

Einige Dinge sind gut.
Zum Beispiel:

  • Die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter haben viel für sich selbst gelernt.
  • Die Mitarbeitenden wissen mehr über Selbstbestimmung. Wir haben die Bodensee-Deklaration an die Regierung vom Kanton St.Gallen übergeben.
  • Die Bodensee-Deklaration fordert eine bessere Integration. Und sie fordert mehr Barriere·freiheit.

Einige Dinge sind schwierig.
Zum Beispiel:

  • Wir können nicht über alle Anliegen reden. Deshalb müssen wir einige Anliegen auswählen. Das ist manchmal schwierig.
  • Alle Mitglieder im Selbstvertretungs·team sind anders. Das macht die Zusammenarbeit manchmal schwierig.
  • Das Selbstvertretungs·team informiert die Mitarbeitenden und die Bewohnerinnen und Bewohner über seine Arbeit. Das ist manchmal schwierig. Und es braucht viel Zeit.

Sie wollen auch ein Selbstvertretungs·team aufbauen?

Das braucht es für den Aufbau von einem Selbstvertretungs·team:

  • Die Leitung von der Institution muss das Team wirklich wollen.
  • Es braucht Mitarbeitende, die das Team gut unterstützen. D
  • ie Beteiligten müssen alle Informationen über das Selbstvertretungs·team und seine Arbeit erhalten.

Wie geht es jetzt weiter?

Wir stellen uns diese Fragen:

  • Manche Menschen brauchen sehr viel Unterstützung. Wie können wir diese Menschen fördern und begleiten?
  • Für viele Projekte braucht es Geld. Wie können wir Geld für die Selbstbestimmung erhalten?

UN-BRK-Artikel : Artikel 29: Am politischen und öffentlichen Leben teilnehmen. Artikel 8: Auf die Rechte von Menschen mit Behinderung achten. Artikel 9: Zugang zu Informationen haben. Artikel 21: Recht auf eine eigene Meinung. Und das Recht, die eigene Meinung zu sagen. Artikel 27: Recht auf Arbeit.

Beispiel herunterladen (PDF)
8 Personen gefällt das

Kommentare zu diesem Beitrag