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Freizeit | Schwyz

Angebote in den Ateliers frei wählen

Offene Ateliers
Foto: BSZ Stiftung

In der BSZ Stiftung gibt es offene Ateliers. Die Ateliers bieten verschiedene Freizeit·angebote an. Die Klientinnen und Klienten wählen selbst das Angebot, das am meisten Spass macht.

Früher gab es feste Gruppen. Jede Klientin und jeder Klient gehörte zu einer bestimmten Gruppe. Die Gruppen haben in verschiedenen Räumen gearbeitet.

Heute gibt es offene Ateliers. Es gibt verschiedene Ateliers. Zum Beispiel

  • Backen,
  • Mandala malen,
  • Bewegung,
  • Fuss·massage,
  • sich zu Musik bewegen,
  • Disco-Tanz oder
  • Reiten.

Die Klientinnen und Klienten überlegen: Wo will ich mitmachen? Dann wählen sie das Atelier aus. Auch die Begleit·personen wählen ein Atelier aus. So bestimmen die Klientinnen und Klienten ihren Tag selbst. Das fördert die Teilhabe.

Wie funktionieren die Ateliers?

Die Ateliers gibt es seit dem Umbau vom Standort Einsiedeln von der BSZ Stiftung. Die Räume sind offen. Man kann sich frei bewegen. Und die Klientinnen und Klienten sehen und erleben, was in den Ateliers passiert. Sie riechen zum Beispiel den Kuchen aus dem Back-Atelier. Sie hören die Musik aus dem Tanz-Atelier. Das weckt die Neugier von den Klientinnen und Klienten. Sie wollen dann vielleicht etwas Neues ausprobieren.

Wir können mit den offenen Ateliers Barrieren abbauen. Das Wichtigste ist: Die Klientinnen und Klienten entscheiden selbst: Was will ich heute tun? Und was will ich heute nicht tun?

Vielleicht gefällt jemandem ein Atelier nicht. Vielleicht ist die Person an diesem Tag zu müde für das Atelier. Dann kann die Person in ein anderes Atelier wechseln.

Welche Erfahrungen haben wir gemacht?

Dank der freien Wahl sind die Klientinnen und Klienten zufriedener. Und sie sind ausgeglichener. Die offenen Räume fördern das Wechseln zwischen den Ateliers. Niemand muss in einem bestimmten Atelier bleiben.

Auch die Begleit·personen finden die offenen Ateliers gut. Die Zeiten für die Ateliers sind fest geregelt. So muss niemand einen Dienst teilen.

Ein Beispiel:

Eine Begleit·person hat Frühdienst in einer Wohngruppe. Sie kann dann von 10 bis 12 Uhr ein Atelier leiten. So sind jetzt Blockzeiten möglich. Blockzeiten sind feste Arbeitszeiten.

Die Klientinnen und Klienten und die Begleit·personen sind immer wieder mit anderen Personen zusammen. Das ist eine Chance.

Ein Beispiel:

Eine Begleit·person sieht eine Klientin nicht jeden Tag. Dann sieht die Begleit·person vielleicht plötzlich neue Stärken bei der Klientin.

Noch ein Beispiel:

Wechselt die Begleit·person immer wieder? Dann erhalten die Klientinnen und Klienten immer wieder andere Ideen.

Wie geht es weiter?

Wir wollen das Wechseln zwischen Angeboten auch in anderen Bereichen der BSZ Stiftung anbieten.

UN-BRK: Artikel 9: Alle Menschen haben ein Recht auf Information. Deshalb müssen Informationen für alle Menschen zugänglich sein. Artikel 30: Alle Menschen sollen am kulturellen Leben teilnehmen. Und sie sollen Sport machen und Freizeitangebote nutzen können.

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