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Mitbestimmung | Basel-Stadt

Konferenz für mehr Mitbestimmung

Konferenz
Foto: abilia

An der Konferenz Lebensqualität diskutieren Mitarbeitende und Klient:innen des Vereins abilia gleichberechtigt ihre Anliegen. So können alle die Wohn- und Beschäftigungsangebote von abilia aktiv mitgestalten.

Der Verein abilia bietet Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung verschiedene begleitete und selbstbestimmte Wohn- und Beschäftigungsangebote. Damit Klient:innen und Mitarbeitende aus den verschiedenen Abteilungen, also den Wohn- und Beschäftigungsangeboten sowie der Geschäftsstelle, gemeinsam Themen bearbeiten können, hat abilia die Konferenz Lebensqualität ins Leben gerufen. Sie findet zweimal im Jahr statt und bietet allen die Möglichkeit, sich aktiv mit ihren Anliegen einzubringen. Die Anregungen, die sich aus der Konferenz ergeben, gelangen in die betreffenden Abteilungen und werden dort umgesetzt. Oder es entstehen daraus Projekte, welche die ganze Organisation abilia betreffen und von Arbeitsgruppen weiterverfolgt werden.

Beschrieb

Die Konferenz Lebensqualität findet zweimal jährlich in einem Gemeinschaftsraum des Quartiers Erlenmatt Ost statt. Die Themen werden interaktiv durch die Teilnehmenden der Konferenz bestimmt. Aus den Themen entstehen konkrete Projekte und Aufträge. So ist, zum Beispiel, aus einer Konferenz der Auftrag entstanden, spezifische Tagesstrukturangebote für Senior:innen zu entwickeln. Dies wird im Jahr 2023 durch eine inklusive Arbeitsgruppe umgesetzt, wobei ein externer Seniorentreff und interne Angebote in den Wohnhäusern für Senior:innen angedacht sind.

Zugleich wird an der Konferenz aktuell ein Ideenmanagement für Klient:innen entworfen, welches dezentral in den Wohngruppen eingeführt wird. Auch diskutieren die Teilnehmenden die Frage, wie die Klient:innen von passiven Empfänger:innen von Dienstleistungen zu aktiven Mitwirkenden werden können. Das Ziel ist die Transformation weg von der Bedürfnisorientierung hin zu einer Teilhabeorientierung.

Erfahrungen

Die Erfahrung, dass Mitarbeitende und Klient:innen gleichberechtigt an übergeordneten, konzeptionellen Fragestellungen arbeiten, wird von allen Beteiligten positiv wahrgenommen. Solch eine Zusammenarbeit verlangt eine offene und bescheidene Planung. So werden kleine Schritte in der alltäglichen Lebensgestaltung gewürdigt, wie, zum Beispiel, die Einführung eines visualisierten Protokolls für die Sitzungen der Klient:innen einer Wohngruppe. Die Visualisierungen werden von den Klient*innen in einer Kommunikationswerkstatt der Beschäftigungsstätte entworfen und hergestellt. Anschliessend wird das Protokoll gemeinsam während der Sitzung erstellt.

Als ebenfalls positiv wird die geforderte Langsamkeit wahrgenommen. Sie bietet Raum für gemeinsame Erfahrungen und Erkenntnisse, wie selbstbestimmte Teilhabe verbessert und gestärkt werden kann. Zum Beispiel erkannte ein Klient während einer Konferenz, dass er nicht selbständig Lift fahren kann und verlangte hierfür einen Badge. Die Mitarbeitenden erkannten dann, dass sie dem Klienten den Badge nicht einfach aushändigen, sondern den Klienten stattdessen in die Beschaffung des Badge einbeziehen sollten.

UN-BRK-Artikel:  Art. 3 a) Die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschliesslich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit; Art. 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft; Art. 24 Bildung

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Institution:

abilia
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