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Freizeit | Zürich

Ein Song mit Baba Shrimps

Die Band Baba Shrimps singt auf der Bühne.
Foto: Pigna / Baba Shrimps zusammen mit Sara.

Pigna und Baba Shrimps machen zusammen Musik. Wir entwickeln gemeinsam einen Song und nehmen diesen auf.

Ziel ist es, gemeinsam einen Song zu erarbeiten und aufzunehmen. Welten existieren heute oft nebeneinander - Menschen mit und ohne Behinderung – ohne Berührungspunkte zu haben. Wir bringen diese verschiedenen Welten zusammen. Dabei werden Talente von Menschen mit Behinderung entdeckt und gefördert und schliesslich auf die Bühne gebracht. Die Lebensfreude von Menschen mit Behinderung soll mit diesem Projekt in die Gesellschaft getragen werden. Musik verbindet, weckt viele Emotionen und bringt Menschen zum Nachdenken.

So gehen wir vor

Menschen mit Beeinträchtigung, die bei Pigna arbeiten, haben jedes Jahr die Möglichkeit, sich für eines von insgesamt 20 Weiterbildungsangeboten anzumelden. Wer Lust hatte auf dieses Musik-Projekt, konnten sich dafür anmelden. Im Rahmen dieser Weiterbildung üben sie wöchentlich einen halben Tag und werden dabei begleitet von einem Sozialpädagogen von Pigna. Baba Shrimps begleiten dies situativ im Rahmen von Workshops. Von Seiten Pigna werden acht Klienten in der Band mitmachen. Neben den Klienten, die in der Band mitspielen, werden auch weitere Klienten von Pigna bei diesem Projekt mitwirken. So wird beispielsweise eine Tanzgruppe zusammen mit der Band eine Choreografie für Auftritte einstudieren.

Drei Etappen

Das Projekt ist in drei Etappen aufgeteilt. In der ersten Etappe wird der Song gemeinsam erarbeitet und komponiert. Danach wird er in der zweiten Etappe radiotauglich aufgenommen und produziert. In der dritten Etappe wird fleissig geprobt, eine Bühnenshow erarbeitet und der Song wird gemeinsam an internen und externen Anlässen aufgeführt. Die drei Etappen dauern ein Jahr und zwar von Januar bis Dezember 2019. Über alle drei Etappen ist die "Teilhabe" sprich die Integration von Menschen mit Behinderung in den kreativen Prozess ein essentieller Grundsatz.

UN-BRK-Artikel: Art. 5: Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung; Art. 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft; Art. 24: Bildung; Art. 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

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