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Freizeit | Luzern

Unser Bauernhof·projekt

Unser Bauernhof·projekt
Foto: Viktoria Meier-Husmann

Die Kinder im Heilpädagogischen Kinderheim Weidmatt sind nur selten mit Tieren zusammen. Wir vom Kinderheim finden: Das Zusammensein mit Tieren ist wertvoll und wichtig für jedes Kind. Deshalb wollen wir mit den Kindern so viel Zeit wie möglich draussen sein. Damit die Kinder die Natur erleben. Seit 2015 gibt es darum das Bauernhof·projekt.

Wir besuchen immer den gleichen Bauernhof. Der Bauernhof gehört Romana Vogel. Er ist in Grosswangen. Das ist ein Ort im Kanton Luzern. Romana Vogel leitet das Bauernhof·projekt.

Wann besuchen die Kinder den Bauernhof?

Die Kinder besuchen den Bauernhof 2 Mal pro Monat. Es gehen immer 5 bis 6 Kinder zusammen mit ihren Betreuerinnen und Betreuern auf den Bauernhof. Sie sind dann den ganzen Nachmittag dort. Die Besuche finden das ganze Jahr statt.

Was machen die Kinder auf dem Bauernhof?

Die Kinder erleben den Bauernhof mit den Augen und den Ohren. Und mit der Nase und den Händen. Die Kinder sehen und hören die Tiere. Und sie riechen und spüren die Tiere. Die Kinder können die Tiere auch streicheln.

Die Kinder tun viele verschiedene Dinge auf dem Bauernhof.
Zum Beispiel:

  • Die Kinder hören die Hühner gackern
    und suchen die frisch gelegten Eier.
  • Sie füttern die Kühe mit frischem Heu oder Gras.
    Manchmal lecken die Kühe ihnen dann die Hand ab.
  • Sie reiten auf dem Esel und striegeln sein Fell.
  • Sie besuchen die grosse Schafherde. Sie reiten auf dem Pferd und füttern es mit Hafer.
  • Sie spielen mit dem Hund.

Jedes Kind soll mit einem Tier Zeit verbringen. Dabei entscheidet jedes Kind selbst: Zu welchem Tier möchte ich gehen? Und was möchte ich dort tun?

Wieso gibt es das Bauernhof·projekt?

Unsere Erfahrung zeigt: Das Zusammensein mit den Tieren tut den Kindern gut. Sie werden ruhig und sie entspannen sich. Die Kinder sind nach dem Besuch oft müde. Aber sie sind zufrieden. Das sehen wir den Kindern an. Deshalb ist das Bauernhof·projekt jetzt ein festes Angebot im Kinderheim Weidmatt.

UN-BRK-Artikel: Artikel 30: Alle Menschen sollen am kulturellen Leben teilnehmen. Und sie sollen Sport machen und Freizeitangebote nutzen können.

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Institution:

Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL
Website

Kontakt

Paul Hummel

Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Weidring 1
6110 Wolhusen

041 492 64 64
paul.hummel@ssbl.ch

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