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Mitbestimmung | Freiburg

Neues Lohnsystem

applico_Lohnsystem
Foto: Stiftung applico

Mitarbeitende mit und ohne Beeinträchtigung arbeiteten gemeinsam an der Modernisierung des Lohnsystems der Stiftung applico mit.

Im Frühjahr 2019 begann eine Arbeitsgruppe mit der Überarbeitung des bestehenden Lohnsystems. Betreute Mitarbeitende wie Fachpersonen waren in Sachen Bewertung, Aufwand und Höhe der Vergütung nicht mehr zufrieden. Für die Arbeitsgruppe war klar, dass betreute Mitarbeitende einbezogen werden müssen, die grosse Frage war: Wie ist ein Einbezug möglich?

Beschrieb

Die Arbeitsgruppe entschied sich für Befragungen und ein Vertretersystem. Die Befragung aller Mitarbeitenden für die Anpassung des bestehenden Lohnsystems stellte den ersten Schritt im Prozess dar. Die Angestellten mit Behinderung delegierten darauf aus ihrem Kreis eine Anzahl von Personen aus, die die Mitarbeiter-Interessen vertreten sollten.

Die Umfrageergebnisse wurden in der Arbeitsgruppe ausgewertet und flossen ins neue System ein. Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden besprachen die Eckpunkte und Dokumente des neuen Systems im Betrieb, gaben Feedbacks in die Arbeitsgruppe ein und waren bei der finalen Diskussion zur Verabschiedung des neuen Lohnsystems mit dabei.

Erfahrungen

Wichtig ist die Erkenntnis, dass die Mitarbeitenden an einem Leistungslohnsystem festhalten wollten, währenddessen die Fachpersonen tendenziell Richtung Einheitslohn steuerten. Das neue System kennt heute weniger Bewertungspunkte, die Sprache ist verständlicher und Mitarbeitende können wählen, ob sie „qualifiziert“ werden wollen oder nicht. Der Einstiegslohn als weiterer wichtiger Punkt wurde deutlich angehoben.

Positive Rückmeldungen erhielt die Stiftung vorab für die Tatsache, dass Mitarbeitende einbezogen wurden und deren Meinungen und Sichtweisen auch tatsächlich im neuen System abgebildet sind (Leistungslohn).

Die Mitarbeitervertretungen haben sich exponiert und spürten dabei, dass Fachpersonen sie ernst nahmen, auch wenn sie eine andere Meinung als die gemeinhin erwartete einbrachten. Der gelungene Einbezug von Betroffenen hat die Stiftung bestärkt, weitere Vorhaben zur Umsetzung der Ziele der UN-BRK anzupacken.

Nächste Schritte

Als nächstes wird bei applico ein Betriebsrat ins Leben gerufen. Dieser soll gemäss dem INSOS-Leitfaden „Step by Step – In 10 Schritten zur Arbeitnehmendenvertretung“ die Repräsentation der Mitarbeitenden und Bewohnerinnen sowie Bewohner in der Stiftung schrittweise aufbauen.

UN-BRK-Artikel: Art. 24: Bildung und Empowerment; Art. 26: Habilitation und Rehabilitation; Art. 27: Arbeit und Beschäftigung

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Institution:

Stiftung applico
Website

Kontakt

Michael Perler

Stiftung applico Bahnhofstr. 45
3185 Schmitten

026 496 05 40
leitung@applico.ch

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